Wichtiger Hinweis zur technischen Beratung

1. Grundsatz der Unverbindlichkeit

Der Verband steht Architekten, Planern, Bauherren und Mitgliedsunternehmen gerne mit technischen Hinweisen und Erfahrungswerten zur Verfügung. Diese Beratung erfolgt jedoch ausschließlich auf Grundlage der jeweils vorliegenden Informationen und kann daher grundsätzlich nur unverbindlich sein.

2. Grenzen der Beratung

Dem Verband sind bei Beratungen regelmäßig weder sämtliche objektspezifischen Randbedingungen noch die tatsächlichen späteren Nutzungen, Belastungen, Ausführungsdetails oder Änderungen im Projektverlauf bekannt. Darüber hinaus können Planungen, Materialien, Nutzungen oder Ausführungen nach einer Beratung abgeändert werden, ohne dass der Verband hiervon Kenntnis erlangt.
Aus diesem Grund kann und darf eine Beratung des Verbandes weder eine planerische Leistung noch eine objektspezifische Eignungsprüfung ersetzen.

3. Verantwortlichkeit der Planungs- und Ausführungsbeteiligten

Die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Materialien, Systeme und Ausführungsarten sowie für die Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungs- und Belastungsbedingungen liegt ausschließlich bei den planenden und ausschreibenden Stellen, insbesondere bei Architekten, Fachplanern und den ausführenden Fachunternehmen.

4. Keine Freigabe, Planung oder Gewährleistung

Empfehlungen, Hinweise oder technische Auskünfte des Verbandes stellen weder eine Freigabe noch eine Planung oder Gewährleistung für ein konkretes Bauvorhaben dar.

5. Empfehlung zur Erstellung von Muster- und Probeflächen

Insbesondere bei besonderen Anforderungen oder Nutzungen sollte vor Ausführung gemeinsam mit der ausführenden Fachfirma eine Muster- oder Probefläche erstellt und deren Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck geprüft werden.